BH-Begleithundeprüfung

Ziel der Ausbildung zum Begleithund ist der Grundgehorsam, der es ermöglicht sich mit dem Hund in der Öffentlichkeit unbefangen und sicher zu bewegen. Dabei sollten die Übungen für den Hund Spaß und Freude bedeuten und nicht zur "Pflichtübung" werden.
Zugelassen zur Prüfung sind Hunde aller Rassen und Größen mit einem Mindestalter von 15 Monate, die außerdem über eine Tätowiernummer und/oder eine Chipnummer verfügen eine Haftpflichtversicherung haben und geimpft  sind. 

Die BH ist in 3 Teile aufgegliedert:

Schriftlicher Sachkundenachweis des Hundeführers
Gehorsam auf dem Platzgelände
Verhalten des Hundes im öffentlichen Straßenverkehr 

Sachkundenachweis
Der Hundeführer muss als erstes seine Sachkunde in schriftlicher Form nachweisen

Dies erfolgt in Form vom Fragebögen mit max. 30 Fragen.

Gehorsam auf dem Platzgelände

Als Zulassungsvoraussetzung unterzieht der amtierende Leistungsrichter den Hund zu Beginn der Prüfung einer Wesenprobe in der sich der Hund gut sozialisiert zeigen muss.
Mit den Übungen Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz aus der Bewegung, ablegen in Verbindung mit herankommen und ablegen unter Ablenkung wird der Gehorsam auf dem Übungsplatz geprüft.
Nur wenn der Hund diesen Teil der Prüfung besteht, wird er zum nächsten Teil zugelassen.

Verhalten des Hundes im öffentlichen Straßenverkehr

Im letzten Teil der Prüfung wird die Führigkeit und das Verhalten des Hunde im Straßenverkehr bei Begegnungen mit Passanten, Radfahrern, Autos, Joggern oder Inlinescatern sowie auch anderen Hunden getestet.Getestet wird auch dass Verhalten des allein angebundenen Hundes ohne Sichtkontakt zum Hundeführer.

   
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